Das Kreissportgericht Nürnberg III hat schnell entschieden. Die beim Stande von 1:0 Für Bieswang abgebrochene Partie der Kreisklasse Jura Süd ist vom zuständigen Gruppenspielleiter Wilfried Kleemann neu anzusetzen. Ein genauer Wiederholungstermin steht noch nicht fest. Der kommende Feiertag (01.11.) kommt nicht in Frage, nachdem der FVO an diesem Tage verständlicherweise nicht antreten will. Lesen Sie nachfolgend die genaue Urteilsbegründung: Begründung: Der SR hat in der 62. Minute das Spiel abgebrochen, ohne alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, das Spiel ordnungsgemäß fortzusetzen bzw. zu beenden (siehe dazu VSG-Rechtssprechung). Kosten trägt der BFV.